Die Altersfreigabe von Filmen wird von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft den geeigneten Altersgruppen von 0 bis 18 Jahren zugewiesen. Diese Vorgaben sind für uns als Kinobetreiber und für die Kinobesucher:innen bindend.
Kinder ab 6 Jahren dürfen mit Eltern, Vormund oder auch einer erziehungssorgeberechtigten Begleitung auch Filme mit der Kennzeichnung FSK 12 sehen: Eltern oder Vormund können die Erziehungsbeauftragung jeder volljährigen Person übertragen – z.B. Verwandten, Personen im besonderen Vertrauensverhältnis und Personen mit professionellem oder regelmäßigem Erziehungsauftrag (Ausbilder:innen, Lehrer:innen, Gruppenleiter:innen, etc.).
Hinweis zur Überprüfungspflicht: Wird ein Kind unter 12 Jahren von einer erwachsenen Person begleitet, bei der es sich offenbar um ein Elternteil handelt, besteht kein Anlass zur Überprüfung. Bei Begleitung durch eine erziehungssorgeberechtigten Person reicht eine schlüssige mündliche Bestätigung der Beauftragung aus, sofern die Situation keinen Grund zum Zweifel bildet (geringes Alter, auffälliges Verhalten, Eindruck des bloßen Vorwandes, etc.).
In Zweifelsfällen besteht auch zur rechtlichen Absicherung die Überprüfungspflicht für den Kinobetreiber: Volljährigkeit und Erziehungsbeauftragung der Begleitperson müssen anhand des Ausweises und einer von einem Elternteil/Vormund unterschriebenen schriftlichen Bestätigung mit Kontaktdaten nachgewiesen werden, in der die erziehungsbeauftragte Person und das Kind namentlich erfasst, sowie Ort und Datum der Beauftragung angegeben sind.
Filme mit der FSK 6 sind nur für Kinobesucher:innen ab 6 Jahren zugelassen, Filme mit der FSK 16 nur für Kinobesucher:innen ab 16 Jahren und Filme mit der FSK 18 nur für Kinobesucher:innen ab 18 Jahren – unabhängig von der Begleitperson.